KfW Förderung des Einbruchschutzes: Jetzt gibt es mehr Geld

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Ab sofort weitet die KfW die Förderung des Einbruchschutzes aus. Somit gilt, dass wer sein Heim sicherer gegen Einbruch machen möchte, leichter an Geld vom Staat kommt.

In einem vorangegangen Artikel („KFW Zuschuss zum Einbruchschutz“) bin ich schon auf das Thema eingegangen. Hier folgt nun das Update:

Was ist die Neuerung bei der KfW Förderung zum Einbruchschutz?

Bisher war eine Mindestinvestition von 2.000 € nötig, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Dieser Betrag sinkt jetzt auf 500 €.

Infografik KfW Förderung Einbruch

Alle wichtigen Zahlen auf einen Blick

Was die Eigenheimbesitzer und Mieter freut, dürfte auf Seiten der Einbrecher zu hängenden Mundwinkeln führen. Die KfW möchte in Zukunft auch kleinere Sicherungsmaßnahmen fördern.

„Ab jetzt fördern wir auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz, wie zum Beispiel den Austausch von Türschlössern

KfW-Vorständin Ingrid Hengster.

 

„Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge […]Dabei helfen wir“

Innenminister Thomas de Maizière

 

Die Nachfrage nach dem Einbruchschutz Programm der KfW ist groß. So kamen im letzten Jahr rund 40.000 Personen in den Genuss des Zuschusses.

Weitere Zahlen zur KfW Föderung zum Einbruchschutz

Weiterhin gilt, dass sie 10% Ihrer Investition von der KfW zurück bekommen können. Die Föderung ist dabei auf einen Betrag von 2.000 begrenzt, wasa eine Investition von 20.000 entspricht.

Was wird von der KfW gefördert?

Diese Maßnahmen werden von der KfW gefördet

MaßnahmeBeispiele
Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren(z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser,
Gegensprechanlagen)
Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster(z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte
Fenstergriffe). Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren.
Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen(z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebund(z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung
an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)ene Not- und
Rufsysteme, Bewegungsmelder)
Baugebundene Assistenzsysteme(z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und
Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Welche Mindestanforderungen gibt es?

Eine Förderung gibt es nur, wenn die getroffenen Maßnahmen des mechanischen Einbruchschutzes gewisse Mindestanforderungen erfüllen.

Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren

Achten Sie bei der Sicherung der Terrassentür oder der Sicherung der Balkontür auf folgende Mindestanforderungen. Gleiches gilt natürlich bei der Sicherung der Fenster.

  • (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, drehgehemmter Fenstergriff, Pilzkopfverriegelungen). Diese müssen  der DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen
  • Bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend P4 oder besser nach DIN EN 356.

Beim Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren gilt

  • Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile)
  • Ein U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.

Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren

Wenn Sie Ihre Wohnungstür sichern, achten Sie darauf, dass folgende Mindestanforderungen erfüllt sind. Nur kann bekommen Sie die 10% von der KfW zurück.

  • Schlösser (z. B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) und Bandseitensicherungen müssen der DIN 18104 Teil 1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen.
  • Schutzbeschläge müssen nach DIN 18257 eine Klasse ab ES 1 aufweisen.

Mehrfachverriegelungssystemen

  • z.B. mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser sowie bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser eingebaut werden

Neuverglasung

  • Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4 oder besser nach DIN EN 356

Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden (einschließlich Lichtschachtabdeckungen)

  • Diese müssen  nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC2 eingebaut werden.

Beantragen können Sie die Förderung unter:
https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

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